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Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben, übernimmt die Pflegekasse in vielen Fällen die Kosten für Hilfe im Haushalt, zum Beispiel über den monatlichen Entlastungsbetrag. Wir haben eine IK-Nummer und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Was wir übernehmen

  • Wohnung putzen: Böden, Bad, Küche
  • Staub wischen und aufräumen
  • Fenster putzen
  • Wäsche waschen und aufhängen nach Absprache
  • Betten beziehen

Für wen

Menschen mit Pflegegrad (ab Pflegegrad 1), die zu Hause wohnen, und ihre Angehörigen. Gern können auch Kinder oder Angehörige die Anfrage stellen.

So läuft es ab

  1. Anfrage

    Rufen Sie an oder schreiben Sie uns über das Formular, was gemacht werden soll.

  2. Besichtigung und Angebot

    Wir schauen uns das Objekt an und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot.

  3. Einsatz

    Zum vereinbarten Termin erledigen wir die Arbeit. Sie haben einen festen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Wer bekommt die Haushaltshilfe bezahlt?

Menschen mit einem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Er kann für anerkannte Hilfe im Haushalt eingesetzt werden. Ob und in welchem Umfang das bei Ihnen möglich ist, prüfen wir gern mit Ihnen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Was das in Ihrem Fall genau bedeutet, besprechen wir vor dem ersten Einsatz.

Was passiert, wenn der Betrag nicht reicht?

Leistungen, die über den Betrag der Kasse hinausgehen, können Sie privat dazubuchen. Wir sagen Ihnen vorher genau, womit Sie rechnen müssen.

Sprechen Sie mit uns

Ihr Ansprechpartner ist Özgür Eker. Rufen Sie an oder schicken Sie eine Anfrage, wir melden uns schnell zurück.